Skip to content

Recherche: Die Kontinuität der Gewalt – Der Fall Peršmanhof (ERWEITERT)

1. Das historische Fundament: Das Massaker von 1945

  • Datum: 25. April 1945.
  • Täter: SS-Polizeiregiment 13.
  • Opfer: 11 Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj (darunter 7 Kinder).
  • Kontext: Vernichtung des slowenischen Widerstands kurz vor Kriegsende. Der Peršmanhof ist heute das einzige Museum, das den bewaffneten Widerstand gegen das NS-Regime in Österreich umfassend dokumentiert.

2. Der skandalöse Polizeieinsatz (27. Juli 2025)

  • Akteure: Über 30 Beamte, Schnelle Interventionsgruppe (SIG), Diensthunde, Hubschrauber, Drohnen.
  • Anordnung: Eigenmächtig durch den stellv. Leiter des LSE Kärnten (Staatsschutz) ohne schriftlichen Befehl.
  • Vorwand: Übertretungen des Kärntner Naturschutz- und Campingplatzgesetzes.
  • Skandal-Begründung des LSE: Das Camp stelle einen „sittenwidrigen Umgang mit der Gedenkstätte“ dar. Dies wurde von den Nachfahren der Opfer (z.B. Bernard Sadovnik) als Gipfel der Pietätlosigkeit und historische Anmaßung empfunden.
  • Eingriffe: Rechtswidriges Eindringen in das Museum („Hausdurchsuchung“ ohne Befehl), Identitätsfeststellungen unter dem Vorwand der „groben Anstandsverletzung“.

3. Die parlamentarische Aufarbeitung (September/Oktober 2025)

  • Anfrage der Grünen: Olga Voglauer und Lukas Hammer deckten die Unverhältnismäßigkeit auf.
  • Reaktion Karner (ÖVP): Einsetzung einer Expertenkommission, aber zunächst Ausweichen bei kritischen Fragen zur BH Völkermarkt.
  • FPÖ-Position: Gernot Darmann bezeichnete das Camp als „Treffpunkt der linksextremen Antifa“ und rechtfertigte den Einsatz vollumfänglich – eine Täter-Opfer-Umkehr, die den Gedenkort entwertet.

4. Die Pressekonferenz der Betroffenen (24. Oktober 2025)

Zentrale Stimmen des Unmuts im Presseclub Concordia:

  • Nikolaj Orasche (Partisanenverband): Sprach von „strukturellem Antislowenismus“ in Kärntner Institutionen. Der Einsatz sei ein Angriff auf die Identität der Volksgruppe.
  • Ertuğrul Bayraktar (Aktivist): Kritisierte scharf das Ausbleiben einer Entschuldigung durch Innenminister Karner: „Eine einfache Entschuldigung wäre ein Anfang gewesen.“
  • Rudolf Vouk (Anwalt): Bestätigte den Missbrauch des Verwaltungsrechts zur polizeilichen Datensammlung durch den Staatsschutz.
  • Das Angebot: Die Museumsbetreiber luden die Verantwortlichen zur Versöhnung für 2026 ein – unter der Bedingung einer ehrlichen Aufarbeitung.

5. Das finale Gerichtsurteil (16. April 2026)

  • Landesverwaltungsgericht Kärnten: Bestätigt die vollständige Rechtswidrigkeit der Identitätsfeststellungen.
  • Fazit: Der Staatsschutz hat seine Befugnisse missbraucht, um einen antifaschistischen Gedenkort zu kriminalisieren.

6. Die Hydra-Connection (Film-Integration)

  • Motiv: Die „Zangenbewegung“ zwischen bürokratischer Willkür (Campinggesetz) und historischer Amnesie.
  • Kontrast: Während Wöginger-Interventionen als „Bürgernähe“ verharmlost werden, wird echtes Bürgerengagement am Peršmanhof mit Hubschraubern bekämpft.
  • Symbolik: Die Taschenlampe des Polizisten leuchtet auf die Fotos der ermordeten Kinder – die Hydra blickt in den Spiegel ihrer eigenen Geschichte und erkennt sich nicht.